Entstehung & Rechtsgrundlagen

Die ersten Bemühungen zur Gründung eines Naturparks gehen in das Jahr 1956 zurück. Am 7. Juni 1960 wurde dann durch eine einstweilige Sicherstellung des vorgesehenen Gebietes der erste Weg zur Entstehung des Naturparks Nassau beschritten. Von der ehemaligen Bezirksregierung Koblenz ist  im November 1963 das Areal als "Landschaftsschutzgebiet Naturpark Nassau" ausgewiesen worden. Eine Flächenerweiterung erfolgte 1979 in den Räumen Braubach - Kamp-Bornhofen und Altendiez - Gückingen. In der Rechtsverordnung wurden drei Kernzonen festgelegt, die eine Erholung in der Stille ermöglichen sollen. 

Rechtsgrundlagen

Nach § 13 des Landesnaturschutzgesetz Rheinland-Pfalz sollen Naturparke und Biosphärenreservate von einer rechtsfähigen juristischen Person getragen werden. Diese verfolgt die Verwirklichung der Ziele des jeweiligen Schutzgebiets nach den §§ 25 und 27 BNatSchG. Hierzu erstellt sie ein Handlungsprogramm und legt es der obersten Naturschutzbehörde zur Billigung vor. Handlungsprogramme sind spätestens nach zehn Jahren fortzuschreiben. Die juristische Person nimmt die Funktionen einer Trägerin öffentlicher Belange wahr und unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht durch die oberste Naturschutzbehörde.

Nach § 27 Bundesnaturschutzgesetz sind Naturparke einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

  • großräumig sind,
  • in wesentlichen Teilen ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Landschaftsschutzgebiets oder Naturschutzgebiets erfüllen,
  • sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
  • nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
  • der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
  • besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

Verbandsversammlung

Die Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und die Verbandsvorsteherin / der Verbandsvorsteher. In der Verbandsversammlung haben die Verbandsmitglieder insgesamt 9 Stimmen, wobei 6 Stimmen auf den Rhein-Lahn-Kreis und 3 Stimmen auf den Westerwaldkreis entfallen.

Verbandsvorsteher

Zur Zeit amtiert Jörg Denninghoff, Landrat des Rhein-Lahn-Kreises (Foto links) als Vorsitzender des Zweckverbandes. Sein Vorgänger und momentaner Stellvertreter ist Achim Schwickert, Landrat des Westerwaldkreises  (Foto rechts).

Aus dem Westerwaldkreis wird die Verbandsversammlung außerdem vertreten durch (v. l. o. nach r. u.): Herrn Andree Stein aus Neuhäusel und Herrn Detlef Lötschert aus Höhr-Grenzhausen. Vetreter aus dem Rhein-Lahn-Kreis sind Herr Rainer Ansel aus Becheln, Herr Dieter-Klaus Bielicki aus Nassau, Frau Dr. Kristin Kosche aus Gückingen, Frau Eveline Stotz aus Schiesheim und Herr Udo Meister aus Gutenacker.

Geschäftsführung

In der Geschäftsführung waren Dr. Ernst Prein, die Kreisverwaltung Bad Ems, Manfred Braun und von 1992 bis 2015 Ursula Braun tätig. Seit Juli 2015 hat Stefan Eschenauer die Leitung der Geschäftsstelle in Nassau.