Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt
Der Naturschutz lässt sich in Biotop- und Artenschutz gliedern, wobei beide eng miteinander verschränkt sind. Generell tragen sowohl der Biotop- als auch der Artenschutz dazu bei, die biologische Vielfalt zu schützen.
Während der Biotopschutz Maßnahmen zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von Lebensräumen bzw. Teillebensräumen einer Tier- oder Pflanzengemeinschaft (Biozönose) beinhaltet, tragen Artenschutzmaßnahmen dazu bei, ganz bestimmte wild lebende Arten zu schützen.
Rechtsgrundlage für den Artenschutz in Deutschland ist das Bundesnaturschutzgesetz. Das Gesetz kennt für Tier- und Pflanzenarten zwei Schutzstufen:
Festlegung der geschützten Arten
Streng bzw. besonders geschützte Arten werden auf verschiedenen Wegen festgelegt. Die Rechtsgrundlage des Schutzstatus hat dabei auch Auswirkungen auf Inhalt und Umfang des Schutzes. Dies liegt daran, dass wesentliche Grundlagen des Artenschutzes auf internationalen Abkommen basieren, die neben den nationalen Regelungen auch unmittelbare Bindungswirkung besitzen. Der Schutzstatus beruht zurzeit auf folgenden Grundlagen:
- Bundesartenschutzverordnung. Anlage 1 der Verordnung enthält eine Liste von Arten mit Angabe des Schutzstatus.
- FFH-Richtlinie der Europäischen Union. Direkt geschützt sind dabei aber ausschließlich die Arten des Anhang IV. Alle hier aufgeführten Arten sind streng geschützt. Eine Auflistung in einem der anderen Anhänge der Richtlinie verpflichtet lediglich Politik und Verwaltung zum Handeln, begründet aber keine direkte Schutzwirkung.
- Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union. Alle in Europa wild lebenden Vogelarten sind in Deutschland besonders geschützte Arten
Das Bundesamt für Naturschutz hat eine Artenliste und ein Internethandbuch zu den Arten der FFH-Richtlinie Anhang IV publiziert.
Beispiele für Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt im Naturpark Nassau
Generell gilt: Je mehr verschiedene Lebensraumtypen wie etwa Wiesen, Wald, Bäche oder Teiche in einer Landschaft vorkommen und je besser deren Qualität ist, desto mehr Arten siedeln sich in einer Landschaft an.
Der Schwerpunkt der Maßnahmenförderung des Naturparks liegt auf der Anpflanzung von Hecken und hochstämmigen Obstbäumen und dem Erhalt von Streuobstwiesen. Außerdem ist die Freistellung von Trockenmauern als Relikte ehemaliger Weinbergnutzung und Heimat seltener Tier- und Pflanzenarten ein wichtiger Bestandteil. Die Offenhaltung von Bachtälern und Pflege artenreicher Flächen, wie zum Beispiel Waldwiesen und der Erhalt wertvoller Landschafts- und Biotopstrukturen tragen zur biologischen Vielfalt bei. Eine genauere Beschreibung der Lebensraumtypen im Naturpark Nassau ist hier zu finden.
Die folgende Galerie zeigt einige Beispiele zu Maßnahmen im Bereich Landespflege und Artenschutz, die vom Naturpark bezuschusst wurden: